Warum Sie niemals mit abgefahrenen Winterreifen zur HU/TÜV fahren sollten: Der ultimative Ratgeber für 2025

Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund oft einfach “TÜV” genannt, ist für viele Autofahrer ein stressiger Termin.

Man hofft, dass das geliebte Fahrzeug ohne Mängel durchkommt und die begehrte Plakette für die nächsten zwei Jahre erhält. Doch es gibt einen Fehler, der absolut vermeidbar ist und dennoch tausende Fahrzeughalter jedes Jahr Zeit, Geld und Nerven kostet: Das Vorfahren mit abgefahrenen oder beschädigten Winterreifen.

Wie in unserem Hinweisbild deutlich gemacht wurde, ist dies ein Thema, das keinen Aufschub duldet. In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie, warum Winterreifen ein K.O.-Kriterium bei der Prüfung sind, welche gesetzlichen Grenzwerte gelten, warum diese von den Sicherheitsempfehlungen abweichen und wie Sie Ihr Fahrzeug optimal auf die Prüfung vorbereiten.

1. Die rechtliche Lage: Was der Prüfer sehen muss

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug zur Prüfstelle fahren – sei es TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS –, prüft der Sachverständige Ihr Auto auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit. Die Reifen sind dabei die einzige Verbindung zwischen Ihrem Auto und der Straße. Dementsprechend streng ist der Blick des Prüfers.

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe In Deutschland schreibt der Gesetzgeber gemäß § 36 StVZO eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Dies gilt für den gesamten Umfang des Reifens und für die Hauptprofilrillen (die breiten Rillen in der Mitte der Lauffläche).

  • Unterschreitet auch nur ein einziger Reifen an einer Stelle diesen Wert, gilt das Fahrzeug als verkehrsunsicher.
  • Die Plakette wird in diesem Fall nicht erteilt.
  • Es liegt ein “erheblicher Mangel” (EM) vor.

Die Realität der Winterreifen Während 1,6 mm das gesetzliche Minimum sind, wissen Prüfer und Experten, dass Winterreifen bei dieser Tiefe ihre spezifischen Eigenschaften längst verloren haben. Dennoch: Für das Bestehen der HU sind die 1,6 mm die harte Grenze. Ist der Reifen jedoch nah an dieser Grenze (z.B. 1,8 mm), wird dies oft als “Hinweis” im Prüfbericht vermerkt, auch wenn die Plakette erteilt wird.

2. Warum “abgefahren” mehr als nur Profiltiefe bedeutet

Der Begriff “abgefahren” bezieht sich im Kontext der Hauptuntersuchung nicht nur auf die Tiefe des Profils. Der Prüfer achtet auf ein Gesamtbild des Reifens, das viele Autofahrer übersehen.

Das Alter der Reifen (DOT-Nummer) Reifen altern, auch wenn sie nicht gefahren werden. Gummi wird mit der Zeit porös und hart.

  • Porosität: Risse in der Flanke oder in den Profilrillen sind ein Grund für das Verweigern der Plakette. Wenn das Gewebe unter dem Gummi sichtbar wird, ist das Fahrzeug sofort durchgefallen.
  • Aushärtung: Ein 10 Jahre alter Winterreifen mag noch genug Profil haben, ist aber hart wie ein Hockey-Puck. Er bietet keinen Grip mehr. Prüfer achten auf das Herstellungsdatum (DOT-Nummer an der Reifenflanke). Reifen, die älter als 6-8 Jahre sind, werden kritisch beäugt.

Das Abriebbild (Sägezahn und einseitiges Abfahren) Ein Winterreifen sollte sich gleichmäßig abnutzen.

  • Ist der Reifen innen stark abgefahren, außen aber noch gut, deutet dies auf eine verstellte Achsgeometrie (Spur/Sturz) hin.
  • Auch wenn an der Außenseite noch 4 mm Profil sind, fällt der Reifen durch, wenn er an der Innenseite unter 1,6 mm liegt.

3. Die Kostenfalle: Warum es sich nicht lohnt, es zu “riskieren”

Viele Autofahrer denken: “Ich probiere es einfach mal. Vielleicht merkt der Prüfer es nicht.” Das ist bei Reifen ein Trugschluss, da sie das erste sind, was bei der Sichtprüfung auffällt.

Wenn Sie mit abgefahrenen Winterreifen zur HU fahren, passiert Folgendes:

  1. Durchfall: Sie erhalten keine Plakette. Der Mangel wird im Bericht notiert.
  2. Nachuntersuchung: Sie haben nun einen Monat Zeit, den Mangel zu beheben (neue Reifen kaufen und montieren).
  3. Doppelte Kosten: Sie müssen nicht nur die neuen Reifen bezahlen (die Sie ohnehin gebraucht hätten), sondern auch eine Gebühr für die Nachuntersuchung entrichten.
  4. Zeitverlust: Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren und erneut zur Prüfstelle fahren.

Wirtschaftlich gesehen ist es also immer günstiger, die Reifen VOR dem Termin zu prüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.

4. Winterreifen-Spezifik: Lamellen und Gummimischung

Warum ist der Zustand gerade bei Winterreifen so kritisch? Im Gegensatz zu Sommerreifen arbeiten Winterreifen mit feinen Einschnitten im Profil, den sogenannten Lamellen.

  • Funktionsweise: Diese Lamellen greifen wie kleine Widerhaken in den Schnee und Matsch.
  • Das Problem bei Verschleiß: Die Lamellen reichen oft nicht bis zum Grund des Profils. Ein Winterreifen mit nur noch 2 oder 3 mm Profil hat oft kaum noch wirksame Lamellen. Er sieht zwar noch nach Reifen aus, verhält sich auf Schnee aber fast wie ein Sommerreifen.

Ein Prüfer weiß das. Auch wenn er Ihnen bei 2 mm Profil rein rechtlich die Plakette geben muss, tun Sie sich selbst keinen Gefallen damit, so weiterzufahren.

5. Das Alpine-Symbol: Eine neue Hürde bei der HU?

Achten Sie auf die Kennzeichnung Ihrer Winterreifen.

  • M+S (Matsch und Schnee): Diese Kennzeichnung allein reicht bei neueren Reifen nicht mehr aus, um rechtlich als Winterreifen zu gelten (Übergangsfristen beachten).
  • 3PMSF (Alpine-Symbol): Das Schneeflockensymbol im dreizackigen Berg ist der aktuelle Standard.

Wenn Sie mit sehr alten M+S-Reifen (ohne Schneeflocke) vorfahren, die nach einem bestimmten Stichtag produziert wurden, könnte der Prüfer bemängeln, dass keine geeignete Bereifung für winterliche Verhältnisse vorliegt, sofern die Prüfung bei winterlichen Bedingungen stattfindet.

6. Checkliste: So prüfen Sie Ihre Reifen vor dem Termin

Bevor Sie zum TÜV fahren, nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für eine Selbstkontrolle. So vermeiden Sie die Peinlichkeit und die Kosten einer Ablehnung.

Der 1-Euro-Münzen-Test (Schnellcheck) Der goldene Rand einer 1-Euro-Münze ist exakt 3 mm breit.

  • Stecken Sie die Münze in die tiefste Rille des Profils.
  • Verschwindet der goldene Rand komplett? Dann haben Sie noch über 3 mm Profil – gut!
  • Ist der goldene Rand sichtbar? Dann haben Sie weniger als 3 mm. Sie sind zwar noch über dem gesetzlichen Limit (1,6 mm), aber sicherheitstechnisch im kritischen Bereich.

Der TWI (Tread Wear Indicator) Suchen Sie an der Reifenflanke nach den Buchstaben “TWI” oder einem kleinen Dreieck. Auf Höhe dieser Markierung finden Sie in den Profilrillen kleine Gummistege.

  • Wenn das Profil bündig mit diesen Stegen abgefahren ist, sind die 1,6 mm erreicht. Der Reifen ist illegal. Tauschen Sie ihn sofort aus.

Sichtprüfung auf Beschädigungen

  • Stecken Nägel oder Scherben im Profil?
  • Gibt es Beulen an der Flanke (durch Bordsteinkanten-Rempler)?
  • Sind Risse im Gummi zu sehen?

7. Sicherheit geht vor Plakette

Der wichtigste Punkt, den unser Hinweisbild vermitteln möchte, geht über die Bürokratie hinaus. Es geht um Ihre Sicherheit.

Ein abgefahrener Winterreifen verlängert den Bremsweg auf nasser oder schneebedeckter Fahrbahn dramatisch. Bei Aquaplaning (Wasserglätte) verlieren abgefahrene Reifen schon bei niedrigen Geschwindigkeiten den Kontakt zur Straße. Sie werden zum Passagier in Ihrem eigenen Auto.

Die HU/TÜV ist nicht dazu da, Sie zu ärgern, sondern um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug niemanden gefährdet. Mit abgefahrenen Reifen zur Prüfung zu fahren, signalisiert, dass die Wartung des Fahrzeugs vernachlässigt wurde. Oft prüft der Sachverständige bei solchen Fahrzeugen den Rest (Bremsen, Fahrwerk, Licht) dann noch genauer, weil der Verdacht auf “Wartungsstau” besteht.

Fazit: Erst Reifen checken, dann Termin machen

Die Botschaft des Bildes “Warum Sie niemals mit abgefahrenen Winterreifen zur HU/TÜV fahren sollten” ist klar und finanziell wie sicherheitstechnisch begründet.

Sparen Sie sich die Nachgebühr und den Stress. Überprüfen Sie Ihre Winterreifen heute. Wenn sie grenzwertig sind, investieren Sie in einen neuen Satz bevor Sie zur Hauptuntersuchung fahren. Sie investieren damit nicht nur in eine frische Plakette, sondern vor allem in Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Mitfahrer im kommenden Winter.

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